Leistungen

Direktabrechnung mit Versicherungen

Sie haben eine Teilkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug?
  • Wir klären die Formalitäten direkt mit Ihrer Versicherung, jedoch ohne Rechtsberatung.
  • Steinschlagschäden bei den meisten Versicherungen ohne Kostenbeteiligung.
  • Bei Glasaustausch wegen Glasbruch ist durch Sie keine Vorfinanzierung notwendig. Lediglich die Selbstbeteiligung - soweit in Ihrem Teilkasko-Vertrag vereinbart - ist durch Sie bei Abholung zahlbar.
  • Wir benötigen zur Direktabwicklung eines Glasschadens einen Versicherungsnachweis, am besten die letzte Rechnung, den Fahrzeugschein und bei Benutzung eines unserer Kundenfahrzeuge Ihren Führerschein.